Unabhängig davon, ob Sie bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind belaufen sich die Behandlungskosten für Kinder auf 90 bei Erwachsenen auf 100 Euro.
Fast alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Beihilfekassen und private Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen und erstatten diese zu unterschiedlichen Teilen i. d. R. zeitig zurück. Häufig ist für die Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen eine ärztliche Verordnung, bzw. ein Privatrezept nötig.
Informieren Sie sich bitte vor der Behandlung eingehend bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsfähigkeit Ihrer Rechnung und die jeweiligen Modalitäten.
Sie erhalten direkt im Anschluss an die Behandlung die Rechnung per Email oder in ausgedruckter Form. Diese können Sie direkt in Bar oder per EC-Karte, Kreditkarte, Applepay, Googlepay etc. begleichen. Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, erhalten Sie bei Bedarf eine Rechnung nach Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die nachträgliche Änderung die Rechnung ist nicht möglich.
Ich bin Mitglied im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e. V.), der größten Berufsvertretung für Osteopath/innen in Deutschland. Somit erfülle ich alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Eine Mitgliedschaft setzt hohe Ausbildungsstandards und regelmäßige Weiterbildungen voraus.
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Praxis für Osteopathie Sebastian Schulze B. Sc. Osteopathie / Heilpraktiker